Assistenzdienst

„Für die Herausforderungen des Alltags in der Schule, Kindergarten & Co.“

Assistenzdienst der OBA:
Mehr Teilhabe in der Bildungseinrichtung durch eine persönliche Assistenz.

Mit einem Wegbegleiter an deiner Seite:

Gemeinsam die alltäglichen Anforderungen in der Schule meistern.

Brauchst du Unterstützung im Schulalltag? Dann bist du bei unserem Assistenzdienst genau richtig. Egal, ob du eine geistige, körperliche, seelische, Sprach-, Lern- oder Mehrfachbeeinträchtigung hast (oder davon bedroht bist) – wir sind für dich da.

 

Wir von der OBA können dir und deinen Eltern dabei helfen, die Eingliederungshilfeleistung beim Kostenträger zu beantragen und nach deren Genehmigung eine passende Assistenzkraft zu finden. Gemeinsam mit dir und deiner Familie suchen wir die richtige Person für dich aus, welche dich täglich im Schulalltag begleiten wird. Unsere Assistenzkraft unterstützt dich dann innerhalb deines individuellen und spezifischen Förderbedarfs.

 

Mit unserer Assistenz an deiner Seite kannst du die Herausforderungen des Schulalltags besser meistern und aktiv am Schulleben teilhaben. Wir helfen dir, deine Eigenständigkeit zu stärken, deine Fähigkeiten zu verbessern und fördern deine Integration in die Klassengemeinschaft. Dabei richten wir uns ganz nach deinen individuellen Fähigkeiten und jeweiligen Erfordernissen.

franzi

Hallo, ich bin Franziska Hohe.

Mit mir könnt ihr alles zum Thema Assistenzleistungen der OBA besprechen. Ich freue mich auf eure Kontaktaufnahme.

Wir helfen dir und deinen Eltern bei der Beantragung einer Schulbegleitung!

Wir klären dich auf!

Wir sagen dir, wie es geht, und unterstützen dich und deine Familie dabei!

Dann lass uns gemeinsam eine passende Assistenz für dich finden!

Vereinzelt bieten wir auch dafür Begleitungen an!

Wir suchen gemeinsam mit deiner Familie die passende Assistenzkraft für dich!

Eine Assistenzkraft muss immer bei einem Sozial- bzw. Jugendhilfeträger beantragt werden.
Je nach der Beeinträchtigung ist entweder der Bezirk, das Jugendamt/Landratsamt oder die Krankenkasse zuständig.
Den Antrag können Menschen mit folgenden Beeinträchtigungen stellen:

  • mit seelischer Beeinträchtigung
  • mit Sinnesbeeinträchtigung
  • mit körperlicher Beeinträchtigung
  • mit geistiger Beeinträchtigung
  • mit besonderem Kommunikationsbedarf
  • mit herausforderndem Verhalten
  • mit sonstigen pflegerischen, lebenspraktischen, medizinischen oder sonderpädagogischem Hilfebedarf
  • Wir beraten Angehörige und sonstige Institutionen zum Assistenzdienst im Allgemeinen.
  • Wir unterstützen die Familie bei der Beantragung einer Assistenzkraft bei dem zuständigen Sozial- bzw. Jugendhilfeträger.
  • Wir suchen gemeinsam mit der Familie eine geeignete Assistenzkraft.
  • Wir stellen die Assistenzkraft ein und übernehmen alle Aufgaben, die dadurch anfallen

Die Assistenzkraft unterstützt den Menschen mit Beeinträchtigung, mit Assistenzbedarf individuell und bedarfsgerecht. Die Aufgaben der Assistenzkraft richten sich nach der Art der Beeinträchtigung und den spezifischen Bedürfnissen des zu Betreuenden. Die Assistenzkraft ist ausschließlich für einen zu Betreuenden zuständig und unterstützt ihn in den Bereichen, in denen aufgrund der Beeinträchtigung Hilfe benötigt wird:

  • pflegerische Aufgaben (Toilettengang, Essen, Waschen, An- und Ausziehen)
  • lebenspraktische Aufgaben (Vorbereitung des Arbeitsplatzes, Unterstützung in den Pausen)
  • Hilfen zur Mobilität (Fortbewegung bei Ausflügen, Orientierungshilfen)
  • psychosoziale Aufgaben (sozial-emotionale Unterstützung und Stärkung im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung, Hilfen bei der Kommunikation – insbesondere bei Menschen mit Autismus)
  • Integration in die Gemeinschaft mit dem Ziel der aktiven Teilhabe (Anregung zum Aufbau und Unterstützung von Sozialkontakten mit anderen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen)
  • unterrichtsbezogene Aufgaben (Einzelanleitung, Förderung und Lenkung der Aufmerksamkeit, Bewegungs- und Entspannungsanregungen, lebenspraktische Übungen)
  • Förderung der Eigenverantwortung
  • Begleitung bei der Nutzung von Hilfsmitteln
  • Unterstützung bei der Kommunikation

Die Schulbegleitung unterstützt und ermöglicht die Schulbildung sowie den Schulbesuch. Das ständige Ziel der Schulbegleitung ist die selbstständige und unabhängige Teilnahme des Schülers am Unterricht sowie die Inklusion in der Klassengemeinschaft. Die Schulbegleitung hat die Aufgabe die Teilhabe des Schülers an der Lerngemeinschaft sicherzustellen. Im Idealfall ist die Schulbegleitung eines Tages nicht mehr notwendig, weil der Schüler die Anforderungen der Schule selbständig bewerkstelligen kann und allein zurecht kommt.

Du hast Fragen oder möchtest mehr wissen?
Nimm Kontakt zu uns auf!